Netzentwicklungsplan

Im Zuge der Umsetzung des im Jahr 2009 von der EU verabschiedeten dritten Liberalisierungspakets wurde anlässlich der nationalen Umsetzung das ElWOG 2010 erlassen, welches am 3.3.2011 in Kraft getreten ist.

 

Gemäß § 29a i.V.m § 29 Abs 1 lit p. Elektrizitätswirtschaftsgesetz hat der Übertragungsnetzbetreiber alle zwei Jahre einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan bei der Regulierungsbehörde vorzulegen. Der Netzentwicklungsplan ist mit den regionalen und gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplänen abzustimmen und es sind alle relevanten Marktteilnehmer zu konsultieren.

 

Im Interesse der Versorgungssicherheit sollen der Aufbau und der Erhalt der erforderlichen Netzinfrastruktur, einschließlich der Verbundmöglichkeiten, zu einer stabilen Elektrizitätsversorgung beitragen. Das Verfahren zur Erstellung des Netzentwicklungsplans ist klar vorgegeben.

Netzentwicklungsplan 2025

Der Netzentwicklungsplan 2025 wird ab dem 9. Juli zum Download zur Verfügung stehen.

Die Möglichkeit der Stellungnahme zum Netzentwicklungsplans 2025 der VÜN, vor Einreichung bei der Regulierungsbehörde, besteht bis zum 6. August 2025.

 

Alle interessierten Parteien sind eingeladen ihre Rückmeldungen zum Netzentwicklungsplan in der Fassung vom 1. Juli 2025 in schriftlicher Form an VÜN zu übermitteln

 

Sollte eine Partei wünschen, Ihre Stellungnahme als vertraulich zu behandeln, ist dies entsprechend bei der Übermittlung zu vermerken.

Im Anschluss an die öffentliche Konsultation wird VÜN die Rückmeldungen im Netzentwicklungsplan behandeln.

Netzentwicklungsplan 2023

Der Netzentwicklungsplan 2023 wurde nach vorangegangener Konsultation aller Marktteilnehmer durch VÜN am 11.10.2023 bei der Regulierungsbehörde zur Genehmigung eingereicht. 

 

Die Regulierungsbehörde hat mit Bescheid vom 15.12.2023 den Netzentwicklungsplan 2023 genehmigt und auf ihrer Homepage veröffentlicht.