Netzentwicklungsplan

Im Zuge der Umsetzung des im Jahr 2009 von der EU verabschiedeten dritten Liberalisierungspakets wurde anlässlich der nationalen Umsetzung das ElWOG 2010 erlassen, welches am 3.3.2011 in Kraft getreten ist.

 

Gemäß § 29a i.V.m § 29 Abs 1 lit p. Elektrizitätswirtschaftsgesetz hat der Übertragungsnetzbetreiber alle zwei Jahre einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan bei der Regulierungsbehörde vorzulegen. Der Netzentwicklungsplan ist mit den regionalen und gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplänen abzustimmen und es sind alle relevanten Marktteilnehmer zu konsultieren.

 

Im Interesse der Versorgungssicherheit sollen der Aufbau und der Erhalt der erforderlichen Netzinfrastruktur, einschließlich der Verbundmöglichkeiten, zu einer stabilen Elektrizitätsversorgung beitragen. Das Verfahren zur Erstellung des Netzentwicklungsplans ist klar vorgegeben.

Netzentwicklungsplan 2023

Der Netzentwicklungsplan 2023 wird ab dem 28. Juli zum Download zur Verfügung stehen.

Die Möglichkeit der Stellungnahme zum Netzentwicklungsplans 2023 der VÜN, vor Einreichung bei der Regulierungsbehörde, besteht bis zum 17. August 2023.

 

Alle interessierten Parteien sind eingeladen ihre Rückmeldungen zum Netzentwicklungsplan in der Fassung vom 1. Juli 2023 in schriftlicher Form an VÜN zu übermitteln

 

Sollte eine Partei wünschen, Ihre Stellungnahme als vertraulich zu behandeln, ist dies entsprechend bei der Übermittlung zu vermerken.

Im Anschluss an die öffentliche Konsultation wird VÜN die Rückmeldungen im Netzentwicklungsplan behandeln.

Netzentwicklungsplan 2021

Der Netzentwicklungsplan 2021 wurde nach vorangegangener Konsultation aller Marktteilnehmer durch VÜN am 30.08.2021 bei der Regulierungsbehörde zur Genehmigung eingereicht. 

Die Regulierungsbehörde hat mit Bescheid vom 11.11.2021 den Netzentwicklungsplan 2021 genehmigt und auf ihrer Homepage veröffentlicht (http://www.e-control.at/de/recht/entscheidungen/vorstand-strom).