Regelzone

Gemäß § 23 Abs 1 ElWOG 2010 1a bzw. gem. § 30 Abs 1 Vorarlberger Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWiG) 2011 bildet das vom Übertragungsnetz der VÜN abgedeckte Gebiet eine eigene Regelzone. Diese umfasst das Vorarlberger Landesgebiet (ohne Kleinwalsertal) und einen Teil des benachbarten Südwestallgäus. 

Bis zum 31.12.2011 war die Regelzone Bestandteil des deutschen Regelblocks. Mit Wirkung ab dem 1.1.2012 haben Austrian Power Grid (APG) und VÜN eine Kooperation beim Betrieb der Regelzonen vereinbart.

Wesentlicher Bestandteil dieser Kooperation ist die Zusammenfassung der Regelzonen der APG und VÜN in Form eines gemeinsamen Betriebes durch APG gemäß § 23 ElWOG 2010 bzw. gem. § 30 Abs 4 ElWiG 2011.

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Der zuständige Bilanzgruppenkoordinator ist die APCS –Power Clearing and Settlement AG.

Mit dieser Kooperation und der damit einhergehenden Integration der Regelzonen und Marktgebiete werden die Interessen der Netzkunden und der österreichischen Elektrizitätswirtschaft bestmöglich und kostenoptimal berücksichtigt.

Daraus ergeben sich ab dem 1.1.2012 einige wesentliche Änderungen:

Mit dieser Kooperation und der damit einhergehenden Integration der Regelzonen und Marktgebiete werden die Interessen der Netzkunden und der österreichischen Elektrizitätswirtschaft bestmöglich und kostenoptimal berücksichtigt.