Netzentwicklungsplan

Im Zuge der Umsetzung des im Jahr 2009 von der EU verabschiedeten dritten Liberalisierungspakets wurde anlässlich der nationalen Umsetzung das ElWOG 2010 erlassen, welches am 3.3.2011 in Kraft getreten ist.

Gemäß § 29a i.V.m § 29 Abs 1 lit p. Elektrizitätswirtschaftsgesetz hat der Übertragungsnetzbetreiber alle zwei Jahre einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan bei der Regulierungsbehörde vorzulegen. Der Netzentwicklungsplan ist mit den regionalen und gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplänen abzustimmen und es sind alle relevanten Marktteilnehmer zu konsultieren.

Im Interesse der Versorgungssicherheit sollen der Aufbau und der Erhalt der erforderlichen Netzinfrastruktur, einschließlich der Verbundmöglichkeiten, zu einer stabilen Elektrizitätsversorgung beitragen. Das Verfahren zur Erstellung des Netzentwicklungsplans ist klar vorgegeben.

Netzentwicklungsplan 2025

Der Netzentwicklungsplan 2025 wurde nach vorangegangener Konsultation aller Marktteilnehmer durch VÜN am 9.9.2025 bei der Regulierungsbehörde zur Genehmigung eingereicht. 

Die Regulierungsbehörde hat mit Bescheid vom 5.2.2026 den Netzentwicklungsplan 2025 genehmigt und auf ihrer Homepage veröffentlicht.